Digitale Barrierefreiheitserklärung
Die IOB mbH bemüht sich, ihren Webauftritt oder ihre mobile Anwendung
barrierefrei zugänglich zu machen.
Die IOB Internationale Omnibusbahnhof
Betreibergesellschaft mbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der BVG Beteiligungsholding
GmbH & Co. KG im Konzernverbund der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die
barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich
aus der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem
Behindertengeichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung-BITV
2.0).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://zob.berlin.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 13. September 2023 erstellt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei.
Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Barriere: Bereiche nicht überspringbar
Beschreibung: Es fehlt eine Skip-Navigation, die bei Tastaturfokus eingeblendet wird.
Einige Bereiche haben keine Bereichsüberschrift, die von Hilfsmitteln wie Screenreadern als solche interpretiert werden kann. - Barriere: Hilfe bei Fehlern
Beschreibung: Fehlerhaft ausgefüllte Formularfelder innerhalb der Verbindungssuche haben nicht immer eine aussagekräftige Fehlermeldung. - Barriere: Die Syntax des HTML-Markup ist optimierbar.
Beschreibung: Manche Buttons sind nicht als solche ausgewiesen und/oder informieren einen Screenreader nicht über ihren Zustand.
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.
Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://zob.berlin aufgefallen?
Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail: verkehrsleitung@iob-berlin.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG per E-Mail wenden: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit